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Datum: 03.09.2025

Aktenzeichen: 20 Ga 12/25

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Der Verfügungskläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 4.696,99 EUR festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert
zugelassen.