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Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Amtsgerichts Rastatt

Herrenstraße 18
76437 Rastatt

Tel.: 07222/7808-0
Fax: 07222/7808-423

E-Mail: poststelle@agrastatt.justiz.bwl.de 



*****Aktuelles*****

Wir bitten von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unseres Hauses abzusehen. Sie können Ihre Anliegen gerne schriftlich einreichen.

Zeugen werden gebeten, Ihre Entschädigung auf den ausgehändigten Formularen schriftlich zu beantragen.

Für persönlichen Vorsprachen wird gebeten zuvor telefonisch Termine zu vereinbaren. Die Telefonnummern der einzelnen Abteilungen finden Sie unter der Rubrik: Amtsgericht/Leitung - Abteilungen/Abteilungen - Serviceeinheiten.

Über Beratungshilfeanträge wird ausschließlich im schriftlichen Verfahren entschieden.


Wichtige allgemeine Hinweise:

1.
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, bei einer Justizbehörde per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zu Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

2.
Beim Amtsgericht Rastatt finden zeitweise Einlasskontrollen statt, bei denen Verfahrensbeteiligte und Gerichtsbesucher auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände durchsucht werden. Gleiches gilt für mitgeführte Behältnisse wie Taschen, Aktenkoffer, Rucksäcke usw. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Verzögerungen beim Betreten des Gebäudes kommen kann. Die Einschränkungen sind hinzunehmen. Sie dienen auch Ihrer Sicherheit.
Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind unaufgefordert an der Pforte in Verwahrung zu geben. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls ein Hausverbot ausgesprochen werden.

3.
Fotografieren und Filmen (auch mit Mobilfunkgeräten) ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. Im Einzelfall kann vorab schriftlich eine Genehmigung beantragt werden.

4.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie Art. 13 der Richtlinie (EU) 2016/680 finden sich auf dieser Internetseite unter dem Menüpunkt "Service" / "Informationen zum Datenschutz in der Justiz". Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.


Unsere Sprechzeiten lauten:
Montag bis Freitag: 9:00 bis 11:30 Uhr
sowie Donnerstag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr:

Außerhalb der Sprechzeiten können Termine vereinbart werden.
Gesonderte Sprechzeiten des Nachlassgerichts: siehe unten

Standort des Nachlassgerichts Rastatt
Das Nachlassgericht des Amtsgerichts Rastatt befindet sich im Nebenbau Herrenstraße 20.

Nachlassgericht:
Sprechzeiten Infothek:

Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 13:30 bis 15.30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Sprechzeiten unter Tel. 07222/7808-414:
Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 11:30 Uhr und
Dienstag: 13.30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: geschlossen

E-Mail: nachlass@agrastatt.justiz.bwl.de

Bitte beachten Sie, dass es aus technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, per E-Mail Erbscheinsanträge einzureichen oder sonstige Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen, Ausschlagungserklärungen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Weiter empfehlen wir aus Datenschutzgründen, keine persönlichen Daten per E-Mail zu übersenden.

Unterlagen dürfen Sie auch gerne mit Anschreiben unter Nennung des Aktenzeichens in unseren Briefkasten im Haupthaus (Ehrenhof) einwerfen.

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