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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Bitte beachten:
Ab dem 06.06.2006 ist das Amtsgericht Mannheim zuständig für die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters.
Ab Ende September 2014 übernimmt das Amtsgericht Mannheim auch das Vereinsregister.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für einzelne Rechtsgebiete gelten folgende Besonderheiten bzw. Zuständigkeitskonzentrationen:
- Zentrale Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Baden-Baden (Amtsgerichte Achern, Baden-Baden, Bühl, Gernsbach, Rastatt): Bezirksjugendschöffengericht
- Zentrale Zuständigkeit für die Amtsgerichtsbezirke Gernsbach und Rastatt beim Amtsgericht Rastatt: Schöffengericht, Familiensachen, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
Hinweise zu Zwangsversteigerungsterminen finden Sie hier www.Versteigerungspool.de - Insolvenz- und Landwirtschaftssachen werden zentral beim Amtsgericht Baden-Baden bearbeitet.
- Ausbildungszentrum beim Amtsgericht in Karlsruhe.
- Für das automatisierte Mahnverfahren ist das Amtsgericht Stuttgart zentral zuständig.
- Das Arbeitsgericht Karlsruhe hält einmal wöchentlich einen auswärtigen Sitzungstag in den Räumen des Amtsgerichts Rastatt ab.
- Für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Rastatt zuständig. Dort befindet sich auch die Verwahrungsstelle für alle Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge etc.).
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".